Führungsfragen seien in mehreren Gesprächen zwischen ihm und dem Kläger Thema gewesen. Dagegen unternommen habe er jedoch nichts, was möglicherweise damit zu tun gehabt habe, dass die AMB dem DVI nicht definitiv zugeteilt gewesen sei (Protokoll, S. 8). E._____, ehemaliger Generalsekretär DVI, ortete beim Kläger ebenfalls einen Verbesserungsbedarf im Führungsbereich, aber auch in der lösungsorientierten Kommunikation (Protokoll, S. 9). So habe er beispielsweise bei einem Sektionsleiter der AMB einen grossen Gleitzeitüberhang auflaufen lassen und Ende Jahr keine Gesprächsbereitschaft für eine Lösung des Problems gezeigt.