C._____ bestätigte an der Zeugenbefragung, dass der Kläger die Art seiner Führung noch hätte verbessern können (Protokoll, S. 4). Untergebene hätten sich teilweise nicht genügend ernstgenommen und in die Entscheidfindung eingebunden gefühlt, was er (Zeuge C._____) im Qualifikationsgespräch mit dem Kläger thematisiert habe. Bei den Sitzungen des Regierungsrats sei darüber diskutiert worden, ob und inwieweit die vermehrten Personalabgänge bei der AMB zwischen 2017 und 2019 mit dem Führungsstil des Klägers zu tun gehabt hätten (Protokoll, S. 5). Führungsfragen seien in mehreren Gesprächen zwischen ihm und dem Kläger Thema gewesen.