Es bestehe Entwicklungsbedarf für eine vermehrt lösungsorientierte und kooperative Führungsarbeit, namentlich in der Zusammenarbeit mit den direkt Unterstellten. Vom Vorsteher des DGS wurde die Führungsarbeit des Klägers mit noch deutlichen Worten bemängelt ("Hat Mühe, Aufgaben loszulassen und Verantwortung abzugeben; nimmt seine Kader einerseits zu wenig in Pflicht und gibt ihnen andererseits zu wenig - 22 - Handlungsfreiheit für ihre Aufgabenerfüllung. Betreibt Mikromanagement. Führt zu stark nach dem Prinzip "Befehlstaktik".").