3.3.2.3. Dokumentiert sind insoweit die Äusserungen der Vorsteher des DVI und des DGS in den Mitarbeiterbeurteilungen vom 20. Dezember 2019 (Klagebeilage 8) und vom 15. Januar 2021 (Klagebeilage 16), die dem Kläger Führungsschwächen attestierten. In der Ersteren wurde kritisiert, dass die Führung teilweise zu hierarchisch, formell und detailorientiert ausgerichtet gewesen sei. Es bestehe Entwicklungsbedarf für eine vermehrt lösungsorientierte und kooperative Führungsarbeit, namentlich in der Zusammenarbeit mit den direkt Unterstellten.