Im Rahmen eines Arbeitsnachtessens zwischen dem Generalsekretär des DVI und demjenigen des DGS nach dessen Rückkehr ins Amt habe der Erstere den Kläger als "Personalproblem" bezeichnet. Die Unzufriedenheit der dem Kläger direkt unterstellten Mitarbeitenden habe sich daraus ergeben, dass er ihnen viel weniger Befugnisse eingeräumt habe als sein Amtsvorgänger.