, N._____, G._____, L._____, H._____, M._____, I._____. L._____ und N._____ hätten sich wegen des umstrittenen Führungsstils des Klägers kurz vor ihrer Pensionierung vom Stellenvorgänger des Klägers, AN._____, von der R._____ rekrutieren lassen. Auch die Kündigungen der Fachspezialisten K._____, J._____ und M._____ stünden in einem engen Zusammenhang mit dem mangelhaften Führungsverhalten des Klägers. Selbiges sei auch Anlass für die Zielvereinbarung vom 9. Juli 2020 (Klagebeilage 16) gewesen. Im Rahmen eines Arbeitsnachtessens zwischen dem Generalsekretär des DVI und demjenigen des DGS nach dessen Rückkehr ins Amt habe der Erstere den Kläger als "Personalproblem" bezeichnet.