der Leiterin der Abteilung Gesundheit in den KFS fanden im Sommer 2020 statt (vgl. Klageantwortbeilagen 9 und 10). Der Kompetenzkonflikt (mit der Abteilung Gesundheit) rund um die Zuständigkeit für den Entscheid über den Einsatz des Zivilschutzes in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen während der zweiten Corona-Welle scheint sich vor allem im Jahr 2020 ausgewirkt zu haben (vgl. dazu den Mail-Verkehr zwischen dem Kläger und dem Departementsvorsteher vom November 2020 [Klagebeilage 14]).