_ betreffend die Zuteilung zu einer Bevölkerungsschutzregion ist offen, welche Handlungen oder Unterlassungen des Klägers im Jahr 2021 den Konflikt weiter befeuert haben sollen, zumal die Aufsichtsanzeige der Gemeinde vom 11. Januar 2021 (Beklagtische Beilage 12) auf angeblichen Versäumnissen des Klägers im Jahr 2020 basiert. Die Debatte rund um die Verwendung der Polycom-Funkgeräte durch Einsatzkräfte ausserhalb des Zivilschutzes (Kantonspolizei und Feuerwehren) scheint ebenfalls auf eine frühere Periode (unter der Leitung des DVI: Mitte 2019 bis Frühjahr 2020) zurückzugehen (vgl. Klagebeilage 8; Protokoll, S. 5, 12, 17, 19, 34, 39, 40 und 65).