Es wurden konkrete Rügen hinsichtlich des nicht sach- und stufengerechten Führungsverhaltens des Klägers gegenüber den ihm direkt unterstellten Kadermitarbeitenden (Sektionsleiter) und Stabsmitarbeitenden sowie hinsichtlich der Effizienz bei der Bearbeitung von Geschäften und der Abwicklung von Aufträgen und Prozessen erhoben und mit zwei aktuellen Vorkommnissen untermauert. Sodann wurde der Kläger hinreichend konkret darauf hingewiesen, welches Verhalten von ihm in den gerügten Punkten erwartet wird, nämlich eine unkompliziertere und promptere Auftragserledigung, mehr Kompetenzen für die ihm unterstellten Mitarbeitenden, eine Beschleunigung der Prozessab-