Er (der Departementsvorsteher) verlange vom Kläger, dass von ihm erteilte Aufträge absprachegemäss, in der vereinbarten Frist und in lösungsorientierter Weise direkt ausgeführt würden, ohne das Personal in mehrfachen Bearbeitungs- und Rückfrageschlaufen gegenseitig zu beüben, ein grundsätzliches Überdenken und Anpassen seines Führungsstils mit Ausstattung des Kaders und der Stabsmitarbeitenden mit den zur selbständigen Bearbeitung der Aufträge benötigten Kompetenzen, die Senkung der Durchlaufzeit der Prozesse in der AMB und der Auftragspendenzen, was ein unkompliziertes und lösungsorientiertes Führungshandeln des Klägers