Daraus müsse er (der Departementsvorsteher) schliessen, dass der Kläger diesen Auftrag trotz eines regen Mailwechsels zwischen den beteiligten Sekretariaten nicht mehr präsent oder andere, ihm nicht bekannte Widerstände dagegen entwickelt habe. Andererseits wurde beanstandet, dass trotz klarer Terminsetzungen des Generalsekretärs und Unterstützung durch das HR noch immer Arbeitszeugnisse für teilweise seit längerer Zeit ausgetretene Mitarbeiter der AMB beim Kläger pendent seien. In beiden Angelegenheiten sei das Verhalten des Klägers für ihn (den Departementsvorsteher) inakzeptabel.