2.3. 2.3.1. Anlass für die schriftliche Mahnung an den Kläger vom 16. Dezember 2020 (Klagebeilage 15), thematisiert und überreicht beim Gespräch vom 23. Dezember 2020, waren einerseits Mängel bei der Organisation eines Termins für die Begehung vor Ort im Zusammenhang mit der strittigen Zuteilung der Gemeinde Z._____ zu einer Bevölkerungsschutzregion. In diesem Kontext wurde gegenüber dem Kläger gerügt, er habe den Auftrag des Departementsvorstehers zur Planung des erwähnten Anlasses bereits im - 14 -