Damit konnte und kann sich der Kläger im Rahmen der ihm gegen die Kündigung zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe/Rechtsmittel sachgerecht auseinandersetzen und somit den Kündigungsentscheid in voller Kenntnis der Sachlage anfechten. Ob die Vorwürfe, die zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses mit dem Kläger Anlass gaben, allesamt zutreffen und genügend fundiert sind, was der Kläger mit seinen Stellungnahmen vom 16. April 2021 zu entkräften versuchte, ist nicht in erster Linie eine Frage der genügenden Begründung der Kündigung bzw. des rechtlichen Gehörs, sondern der materiellen Begründetheit respektive Rechtmässigkeit der Kündigung.