resignative, erstarrte Atmosphäre bei den Sektionsleitern und erhöhte Fluktuation auf allen Ebenen; belastetes Verhältnis mit dem Generalsekretariat DGS, insbesondere wegen einer vom Kläger lancierten Mitarbeiterbefragung; hohe Arbeits- und Pendenzenlast innerhalb der Abteilung, auch als Folge der Entscheidfokussierung des Klägers; keine ausreichende Gewährleistung der Erreichbarkeit für bestimmte Anspruchsgruppen; ungenügende oder unwillige Ausführung von Aufträgen des Departementsvorstehers, namentlich im Zusammenhang mit der Zuteilung der Gemeinde Z._____ zu einer Bevölkerungsschutzregion und der Erarbeitung des Zeitplans für die Revision des BZG-AG).