Der Gesamtregierungsrat hat erst an der Sitzung vom 12. Mai 2021 mit Beschluss Nr. 2021-000578 (Klagebeilage 30), mithin nach Einreichung der Stellungnahmen des Klägers vom 16. April 2021 (Klagebeilagen 26 und 27) und deren Mitteilung an den Regierungsrat mit Bericht vom 5. Mai 2021 (Klagebeilage 29) definitiv über die Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Klägers entschieden. Mit dem Beschluss Nr. 2021-000268 vom 10. März 2021 (Klagebeilage 21) wurde der Departementsvorsteher auf dessen Antrag mit Bericht vom 24. Februar 2021 (Klagebeilage 20) hin erst zur Führung und zum Abschluss des Kündigungsprozesses ermächtigt, ohne der (einseitigen) Auflösung des Anstel-