4. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 7. Dezember 2023 wurden die Parteien zu einer Hauptverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung auf den 28. März 2024 vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien auf die Beweislastverteilung und die zugelassenen Beweismittel hingewiesen, wobei weitere Beweismassnahmen vorbehalten wurden.