3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Beklagten. 2. Mit Klageantwort vom 16. Januar 2023 beantragte der Beklagte in der Sache die kostenfällige Abweisung der Klage. Zudem stellte er einen Verfahrensantrag auf die Befragung diverser Zeugen. -5- 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 30. Mai 2023; Duplik vom 21. August 2023) hielten die Parteien an ihren materiellen Anträgen fest. Der Beklagte ergänzte seine Liste mit zu befragenden Zeugen um weitere Namen auf insgesamt 30 Personen inner- und ausserhalb der kantonalen Verwaltung.