9. Mit Bericht vom 5. Mai 2021 orientierte das Generalsekretariat DGS den Regierungsrat über den Stand des Kündigungsprozesses, brachte ihm die Stellungnahmen von A._____ und seines Rechtsvertreters vom 16. April 2021 zur Kenntnis und beantragte die Bestätigung des Regierungsratsbeschlusses Nr. 2021-000268 vom 10. März 2021 mit Ermächtigung zur Kündigung von A._____. Die Bestätigung erfolgte mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-000578 vom 12. Mai 2021.