3. Bei einem Gespräch mit Departementsvorsteher D._____ vom 23. Dezember 2020 wurde A._____ mündlich und schriftlich, durch Überreichung des auf den 16. Dezember 2020 datierten Mahnschreibens, im Wesentlichen wegen organisatorischer Mängel, verschleppter Geschäfte und Prozesse sowie eines unangemessenen Führungsstils gemahnt und zur Verbesserung seiner Leistung und seines Verhaltens angehalten, unter Androhung weiterer personalrechtlicher Schritte bis zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses im Unterlassungsfall.