setzten (Aktennotiz vom 14. Oktober 2020, KAB 14). Zudem führte sie am 16. Oktober 2020 ein ausführliches Gespräch mit der zuständigen Personalverantwortlichen (Gesprächsnotizen vom 16. Oktober 2020, KAB 60). Daraus ist zu folgern, dass es ihr trotz Erkrankung möglich war, sich für ihre Interessen einzusetzen. Daher wäre es ihr auch ohne Weiteres zumutbar gewesen, eine Rechtsvertretung mit dieser Angelegenheit zu beauftragen (wie sie dies auch später und trotz weiterhin andauernder Erkrankung getan hat).