Gemäss Praxis des Verwaltungsgerichts gelangt im Klageverfahren aus öf- fentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen die Untersuchungsmaxime zur Anwendung (Entscheid des Verwaltungsgerichts WKL.2019.18 vom 11. Januar 2021, Erw. I/4.2; vgl. AGVE 2012, S. 321, Erw. II/2.3; AGVE 2002, S. 585, Erw. I/6). Aufgrund der zuvor dargestellten Umstände und mit Blick auf die Vorbehalte, welche die Klägerin gegenüber dem vertrauensärztlichen Bericht hegt, wäre es aus Sicht des Verwaltungsgerichts angezeigt gewesen, die vertrauensärztliche Einschätzung im Interesse der Klägerin nicht unbesehen zu übernehmen, sondern weitere Abklärungen zu treffen und gestützt auf § 63 VRPG i.V.m.