3.3.2. Nach dem aktuellen Stand beinhaltet der vertrauensärztliche Bericht vom 7. Dezember 2020 aufgrund der gesamten Umstände die aussagekräftigste medizinische Einschätzung. Namentlich ist es der einzige ärztliche Bericht, der sich auf beide fraglichen Erkrankungsphasen bezieht. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass es sich dabei nicht um ein unabhängiges Gutachten handelt und der Bericht insbesondere in Bezug auf die hier interessierende Kernfrage äusserst knapp ausfiel.