Insgesamt erweist sich der vertrauensärztliche Bericht grundsätzlich als aussagekräftiger und damit qualifizierter als das – eher rudimentäre – ärztliche Zeugnis von Dr. med. H._____ vom 14. Januar 2021, zumal letzteres keine eindeutige medizinische Beurteilung enthält und es sich beim Vertrauensarzt um die einzige ärztliche Fachperson handelt, welche die beiden Krankheitsphasen aus eigener Wahrnehmung gesamthaft betrachtet beurteilen kann.