eine schriftliche Beantwortung der Fragen wurde in Aussicht gestellt (Aktennotiz vom 20. November 2020, Personaldossier, Ordner 1, Register "Geschlossen"). Mit Bericht vom 7. Dezember 2020 beantwortete der Vertrauensarzt die gestellten Fragen schriftlich (KB 17; KAB 48). Er bestätigte dabei seine mündlich erteilte Auskunft vom 20. November 2020 und bejahte die Frage, ob von der gleichen Krankheit/Krankheitsursache wie bei den Konsultationen im Mai/Juni 2020 auszugehen sei. Zudem führte er aus, es handle sich um eine erneute Episode der gleichen Krankheit, auch wenn die Klägerin andere Ursachen für die Erkrankung im Herbst angebe.