Am 11. November 2020 wurde die Klägerin unter Hinweis auf ihre Mitwirkungspflicht darüber informiert, dass am 17. November 2020 eine erneute vertrauensärztliche Untersuchung stattfinden werde (Personaldossier, Ordner 1, Register "Geschlossen"). Am 20. November 2020 erstattete der beauftragte Vertrauensarzt vorab telefonisch Bericht, dass aktuell die gleiche Grunderkrankung wie im Mai vorliege, jedoch mit unterschiedlichem Auslöser; eine schriftliche Beantwortung der Fragen wurde in Aussicht gestellt (Aktennotiz vom 20. November 2020, Personaldossier, Ordner 1, Register "Geschlossen").