Aufgrund der [...] sei eine Fachärztin für Psychiatrie beigezogen worden. Empfohlen würden eine erneute [...]-ärztliche Konsultation zur näheren Erörterung des Verdachts auf ein [...], eine psychiatrische Abklärung und gestützt auf die entsprechenden Beurteilungen eine R Evaluation. Die [...]-ärztliche Konsultation fand am 6. Januar 2021 statt und ergab gemäss Bericht des M._____ vom 7. Januar 2021 (KB 11) im Bereich der [...] keine strukturellen Defizite, welche für die Beschwerden der Klägerin direkt verantwortlich gemacht werden könnten.