Am 13. Mai 2020 unterzeichnete sie die Einverständniserklärung betreffend die vertrauensärztliche Untersuchung, wobei sie die männliche Arztperson wählte (KAB 52). In der Folge fanden vier Gespräche zwischen der Klägerin und dem Vertrauensarzt statt. Dieser nahm am 15. Juni 2020 zu den ihm gestellten Fragen Stellung (KB 16; KAB 32).