3.2. 3.2.1. In Bezug auf die erste Phase der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin (April bis Juni 2020) liegen folgende ärztliche Zeugnisse vor, welche eine krankheitsbedingte (vollständige) Arbeitsunfähigkeit (AUF) bestätigen (KB 9; siehe auch Klageantwort, Ziff. D/5.4, S. 10):