Die vertrauensärztliche Begutachtung (§ 29 PersG, § 23 PLV) ist das wohl zuverlässigste Mittel der Arbeitgeberschaft im Fall von unklaren Arztzeugnissen beziehungsweise zur Überprüfung der behaupteten Arbeitsunfähigkeit (MÜLLER, a.a.O., S. 170). Daher kann sie sich grundsätzlich darauf abstützen (PÄRLI/PETRIK, Arbeit, Krankheit, Invalidität, Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, 2. Aufl. 2024, S. 116). Allerdings gilt das - 19 -