diese Bestimmung schliesst selbst eine vorweggenommene Beweiswürdigung und Indizienbeweise nicht aus. Hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Richtigkeit eines Arztzeugnisses oder ist es vertraglich vereinbart, so ist sie oder er berechtigt, auf eigene Kosten eine vertrauensärztliche Untersuchung zu verlangen. Diese Grundsätze gelangen – soweit keine davon abweichenden besonderen Regeln zu beachten sind – auch im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Anwendung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_619/2014 vom 13. April 2015, Erw. 3.2.1 mit zahlreichen Hinweisen;