3a; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-6820/2008 vom 15. April 2009, Erw. 3.2.4). Mit diesen in der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Gesichtspunkten werden die Kriterien der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit konkretisiert; diese Leitlinien sind auch im Zivilprozess – insbesondere für die Würdigung medizinischer Gutachten – zu beachten (vgl. STEPHAN HARTMANN, Arztzeugnisse und medizinische Gutachten im Zivilprozess, in: AJP 2018, S. 1342).