336c Abs. 1 OR – sei er gleich- oder verschiedenartig – eine eigenständige Sperrfrist aus, also auch jede neue Krankheit oder jeder neue Unfall. Krankheiten oder Unfälle sind neu, wenn sie zu früheren Krankheiten oder Unfällen in keinem Zusammenhang stehen (Urteil des Bundesgerichts 8C_275/2020 vom 6. August 2020, Erw. 5.1.3 mit Hinweisen; vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WKL.2017.8 vom 3. Mai 2018, Erw.