In Bezug auf die vertrauensärztliche Untersuchung vom Mai/Juni 2020 existiere kein vertrauensärztlicher Bericht, sondern nur eine E-Mail vom 15. Juni 2020, aus welcher sich jedoch nicht ergebe, an welcher Krankheit die Klägerin leiden solle bzw. welches die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit seien. Hinsichtlich der vertrauensärztlichen Untersuchung vom 17. November 2020 sei nur ein – nach der Kündigung erfolgtes – Schreiben des Vertrauensarztes vom 7. Dezember 2020 vorhanden, welches wiederum - 15 -