Insbesondere ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb sie – gemäss Eingabe vom 3. Juni 2024 – erst kurz vor Mittag um 11.30 Uhr und damit nur gerade zwei Stunden vor der Verhandlung bei ihrem Rechtsvertreter erschien, um auf ihren "schlechten Zustand" aufmerksam zu machen und den Rechtsvertreter zur Einreichung eines Verschiebungsgesuchs zu veranlassen. Indem sie ihr unbelegtes Verschiebungsgesuch nur eine Stunde vor Verhandlungsbeginn – notabene über Mittag – übermitteln liess, hat sie das Verwaltungsgericht in eine Position gedrängt, die es diesem aus zeitlichen Gründen verunmöglichte, vor dem Entscheid über das Verschiebungsgesuch das Eintreffen allfälliger