Vor diesem Hintergrund muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, das Verschiebungsgesuch nicht unverzüglich eingereicht und damit wider Treu und Glauben gehandelt zu haben. Insbesondere ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb sie – gemäss Eingabe vom 3. Juni 2024 – erst kurz vor Mittag um 11.30 Uhr und damit nur gerade zwei Stunden vor der Verhandlung bei ihrem Rechtsvertreter erschien, um auf ihren "schlechten Zustand" aufmerksam zu machen und den Rechtsvertreter zur Einreichung eines Verschiebungsgesuchs zu veranlassen.