AGVE 2002, S. 575, Erw. I/3b). Auch bei vertraglichen Erklärungen gelten für das Kündigungsverfahren und die Kündigung gewisse formelle Anforderungen, wie sie im Verfahren auf Erlass einer Verfügung und bei der Eröffnung einer Verfügung zu beachten sind, bei deren Verletzung als Rechtsfolge grundsätzlich auch im Klageverfahren die Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung infrage kommen kann (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WKL.2019.12 vom 13. Oktober 2020, Erw. I/2 mit Hinweisen).