17. An der Verhandlung vom 3. Juni 2024 nahm seitens des Beklagten B._____ teil. Die Klägerin und ihr Rechtsvertreter blieben der Verhandlung dagegen fern. Das Verwaltungsgericht hat die Verhandlung in Abwesenheit der Klagepartei durchgeführt, den anwesenden Vertreter des Beklagten zur Sache befragt und ihm die Gelegenheit eingeräumt, zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen. Im Anschluss an die Verhandlung hat es den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: