16. Mit Eingabe vom 3. Juni 2024 (Eingang per E-Mail beim Verwaltungsgericht gleichentags um 12.30 Uhr) ersuchte die Klägerin um Verschiebung der Hauptverhandlung vom 3. Juni 2024 und Ansetzung eines neuen Verhandlungstermins. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen an, sie sei verhandlungsunfähig und werde noch ein entsprechendes Arztzeugnis nachreichen. Zudem übermittelte sie einen Zusammenzug über die von März 2021 bis Dezember 2021 bezogenen Krankentaggelder.