15. Mit Verfügung vom 22. März 2024 wurde zu einer Hauptverhandlung mit Parteibefragung auf den 3. Juni 2024, 13.30 Uhr, vorgeladen und auf die Säumnisfolgen hingewiesen. Des Weiteren wurden die Parteien über das Beweisthema der Befragung und die Beweislastverteilung aufgeklärt.