13. Mit Eingabe vom 22. Januar 2024 nahm die Klägerin nach einmalig erstreckter Frist zur Verfügung vom 4. Dezember 2023 Stellung. Zudem stellte sie den Antrag, das Verfahren sei zur Klärung von Fragen tatsächlicher Natur bis Ende März 2024 zu sistieren. Das Formular "Entbindung vom Berufsgeheimnis/Begutachtung" reichte die Klägerin nicht (erneut) ein. -6-