10. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2023 äusserte die Klägerin nach mehrfach erstreckter Frist, sie sei unter dem Aspekt ihrer Mitwirkungspflicht bereit, im Beisein einer Vertrauensperson mit sachverständigen Personen zusammenzuarbeiten. Sie stellte dabei den Antrag, zuerst eine I als sachverständige Person mit der Begutachtung der Frage der [...] zu beauftragen. Vorerst entband sie Dr. med. F._____ und Dr. med. G._____ gegenüber der sachverständigen Person vom Berufsgeheimnis und strich die Namen der übrigen Arztpersonen auf dem von ihr zurückgeschickten Formular "Entbindung vom Berufsgeheimnis/Begutachtung" durch.