C. 1. Mit Klage vom 30. März 2022 liess A._____ beim Verwaltungsgericht die folgenden Anträge stellen: 1. Der Entscheid der Beklagten vom 10. September 2021 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Kündigung des Anstellungsverhältnisses vom 20. November 2020 durch die Beklagte nichtig ist. 3. Dementsprechend sei die Beklagte zu verpflichten, die Klägerin unter voller Lohnzahlung weiter zu beschäftigen. 4. Unter Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Beklagten.