2021 an die Schlichtungskommission für Personalfragen (nachfolgend: Schlichtungskommission) weiter. Mit (ergänztem) Gesuch an die Schlichtungskommission vom 26. März 2021 beantragte A._____, es sei festzustellen, dass die Kündigung vom 20. November 2020 nichtig und sie deshalb unter voller Lohnzahlung weiter zu beschäftigen sei. 2. Am 28. Juni 2021 empfahl die Schlichtungskommission den Parteien, die Kündigung vom 20. November 2020 sei aufrechtzuerhalten (Datum Versand: 26. August 2021). 3. Mit Entscheid vom 10. September 2021 hielt die Anstellungsbehörde an der Kündigung vom 20. November 2020 fest.