Am 15. Juli 2021 wurde die Klägerin von ihrer Vorgesetzten darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich nicht zu viele Rauchpausen gönnen dürfe. Darauf wurde die Klägerin gegenüber ihrer Vorgesetzten verbal ausfällig, verliess den Arbeitsplatz ohne Absprache eine halbe Stunde vor Schichtende, rief die Vorgesetzte später am Abend noch einmal an und beschuldigte sie, sie psychisch kaputt bzw. krank zu machen. Wegen dieses Vorfalls wurde die Klägerin am 19. August 2021 schriftlich verwarnt, unter Androhung der Auflösung des Anstellungsverhältnisses im Wiederholungsfall (Klageantwortbeilage 7).