C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 16. Februar 2023 zusammen mit dem Beschluss betreffend das Gesuch der Öffentlichen Arbeitslosenkasse um Gewährung der Akteneinsicht, eventuell Zulassung als Nebenintervenientin beraten und entschieden, aber mit dem Versand des vorliegenden Urteils bis zur Rechtskraft des Urteils im Verfahren WKL.2022.16 zugewartet, mit welchem auf die Klage der Öffentlichen Arbeitslosenkasse gegen die Stadt Q. zufolge verspäteter Klageeinreichung nicht eingetreten wurde. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: