Damit sei der Strafbefehl gegen die Klägerin in Rechtskraft erwachsen und das Bezirksgericht Q. habe das Verfahren infolge Rückzugs der Einsprache mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. Am 12. Januar 2023 reichte die Stadt Q. die Rechtskraftbescheinigung zur Abschreibungsverfügung des Bezirksgerichts Q. zu den Akten.