12. Am 22. Dezember 2022 teilte die Stadt Q. dem Verwaltungsgericht mit, dass die Klägerin ihre Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft R. vom 6. September 2022, mit welchem sie unter anderem wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe (von 30 Tagessätzen zu je Fr. 50.00 bei einer Probezeit von drei Jahren) sowie einer Busse (von Fr. 600.00) verurteilt worden war, zurückgezogen habe. Damit sei der Strafbefehl gegen die Klägerin in Rechtskraft erwachsen und das Bezirksgericht Q. habe das Verfahren infolge Rückzugs der Einsprache mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.