10. Mit Eingabe vom 29. November 2022 beantragte die Stadt Q. die Abweisung des Interventionsgesuchs. Die Klägerin liess sich nicht dazu vernehmen. 11. Am 15. Dezember 2022 replizierte die Öffentliche Arbeitslosenkasse auf die Stellungnahme der Stadt Q. vom 29. November 2022. -4-