9. Mit Eingabe vom 15. November 2022 stellte die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau, die mit Klage vom 25. Oktober 2022 ein separates Klageverfahren gegen die Stadt Q. auf Bezahlung von total netto Fr. 7'757.65 (subrogierte Lohnersatzforderung während der ordentlichen Kündigungsfrist im Umfang der an A. ausgerichteten Arbeitslosenentschädigung für den Zeitraum vom 15. September 2021 bis 31. Dezember 2021) eingeleitet hatte (WKL.2022.16), ein Gesuch um Gewährung vollumfänglicher Akteneinsicht in das vorliegende Verfahren WKL.2022.2, eventuell um Zulassung als Nebenintervenientin im vorliegenden Verfahren.