5. Mit Klageantwort vom 16. Mai 2022 beantragte die Stadt Q. die kostenfällige Abweisung der Klage. 6. Mit Eingabe vom 30. Mai 2022 verzichtete die Klägerin auf die Erstattung einer Replik. 7. Mit Eingabe vom 16. August 2022 stellte die Klägerin ein Gesuch um Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Ansetzung einer Frist für schriftliche Schlussvorträge. Die Beklagte erklärte mit Eingabe vom 1. September 2022 ihr Einverständnis zu diesem Vorgehen. 8. In ihren Schlussvorträgen vom 13. September 2022 und 26. Oktober 2022 hielten die Parteien an ihren Anträgen (in der Sache) fest.